Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Herr Rainer Witte seit vielen Jahren Gutachten für alle Gerichte

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Privatgutachten

Insbesondere zu den folgenden Bewertungsanlässen können wir die Wertvorstellungen der Parteien zum Ausgleich bringen:

- Unternehmenskauf bzw. –verkauf
- Kauf bzw.- Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
- erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren
- Wertermittlung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Betriebswirtschaft

Aufgrund unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen Ausbildung sind wir in der Lage, wirtschaftliche Sachverhalte rechtlich und nachvollziehbar aufzuarbeiten und konkrete Fragen der Beweiserhebung in Form eines Gutachtens zu beantworten:

  • Aufklärung von Buchhaltungs- und Bilanzierungssachverhalten
  • Haftung der Steuerberater
  • Haftung der Kreditinstitute